Erneuerung der Straßenverkehrsordnung im September 2009 hat zahlreiche Typen von Verkehrszeichen ungültig gemacht!
Das (Un)heil nahm bereits 1992 seinen Anfang. Für viele Schildertypen wurde in diesem Jahr eine neue Version eingeführt. Doch damals war die Welt noch in Ordnung. § 53 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung enthielt bis zum September 2009 eine Übergangsklausel, die auf die Gültigkeit der Beschilderung vor 1992 bis zum Jahr 2019 verwiesen hat. Dies in den Fällen, in denen eine Umstellung auf die neuen Schilder noch nicht erfolgt ist.
Mit dem Austausch der alten Schilder haben sich die zuständigen Behörden bis heute sehr viel Zeit gelassen. Es sind trotz Nachfolgemodellen noch zahlreiche alte Schildertypen vorhanden.
Besagter § 53 Abs. 9 StVO fiel nun -im Herbst letzten Jahres- der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung zum Opfer. Er wurde schlichtweg gestrichen.
Mit Streichung wurde die Regelungswirkung der alten Schilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung aufgehoben. Da die Schilder in der Verordnung nun nicht mehr vorgesehen sind, können Sie für ein Bußgeld auch keine Ermächtigunggrundlage darstellen.
Wenig hilfreich erscheint der Versuch des Verkehrsministers, in aller Eile auf dem Rettungsweg, wiederum die StVO-Erneuerung selbst als rechtswidrig darzustellen: Er verkündete flugs, in der aktuellen StVO-Novelle von September verstecke sich ein bislang unentdeckter Formfehler. Es fehle in der "Schilderwaldverordnung" am korrekten Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage, dem Straßenverkehrsgesetz. Damit sei die Verordnung nichtig. Und was nie mit Rechtskraft ausgestattet war, könne auch nicht die Straßenverkehrsordnung geändert haben. Damit gelte der alte Zustand.
Ob die Gerichte diese Meinung teilen, ist äußerst fraglich. Jedenfalls sollte den Äußerungen des Ministers mit gehöriger Skepsis begenet und bei Bedarf Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, das den eigenen Fall betreffende (alte) Schild zu fotografieren und damit als Beweis für einen Einspruch zu sichern. Über einen Vergleich der neuen gegenüber der alten Beschilderung informieren Sie sich am besten bei uns.