Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kräftiger Anstieg des Kindesunterhalts für Scheidungs- und Trennungskinder!
Zum 01.01.2010 steigen die Unterhaltsbeträge für Scheidungs- und Trennungskinder um durchschnittlich 13 % im Vergleich zum Vorjahr.
Diese Unterhaltssätze wurden in die "Düsseldorfer Tabelle" sowie in den "Süddeutschen Leitlinien" übernommen und werden von der Rechtsprechung einheitlich angewendet.
Die Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ist Folge der Anhebung steuerlicher Kinderfreibeträge und des Kindergeldes.
- Das Kindergeld steigt zum 01.01.2010 monatlich um 20,00 € auf 184,00 € für das erste und das zweite Kind, auf 190,00 € für das dritte und auf 215 € für das vierte Kind.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag ist im Jahr 2010 von 6.024,00 € auf 7.008,00 € pro Jahr gestiegen.
Der Kindesunterhalt bemisst sich im Übrigen weiter nach
- dem Alter des Kindes und
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) des unterhaltspflichtigen Elternteils bleibt unverändert und beträgt
- beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,00 €
- beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900,00 €
gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern sowie volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Aufgrund der Erhöhung des Kindesunterhalts ohne entsprechende Einkommensentwicklung wird die Belastung für Unterhaltspflichtige größer, wobei ihnen die Mindestbeträge vom Einkommen, dem sog. Eigenbedarf, verbleiben müssen. Die Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile zu wenig verdienen, profitieren daher nicht von der Erhöhung der Bedarfssätze.
Nachdem im Sommer 2010 eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zum Selbstbehalt erwartet wird (770,00 € bei Nichterwerbstätigen, 900,00 € bei Erwerbstätigen), werden in der Folge die Düsseldorfer Tabelle und damit auch die Süddeutschen Leitlinien erneut neu konzipiert.
Dagmar Andree, Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht,
Fachanwältin für Erbrecht.