Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

30.07.2010

Zeitpunkt der Mietzahlung?

Von Simone Eberle

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18.03.2011

Bundesweite Unfallregulierung

Geschwindigkeitsmessungen unzulässig!

Immer mehr Amtsgerichte verfügen Freisprüche und Einstellungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren, die aufgrund eines Beweisfotos eingeleitet wurden.

Ursache hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, das sich mit Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken auseinandergesetzt hat. Es wurde hier ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gerügt. Unzulässig deshalb, weil sich im Gesetz für den Eingriff keine passende Rechtsgrundlage finden lässt.

Dem anfänglich noch geltenden Argument, dies gelte nur für anlasslose Foto- und Videoaufnahmen, kann mittlerweile nicht mehr gefolgt werden. Eine derartige Beschränkung lässt sich dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts nicht entnehmen.

Es ist vielmehr festzustellen, dass eine fehlende Ermächtigungsgrundlage auch bezüglich der Aufnahmen zu beklagen sind, die maschinell nur bei Messung aus gegebenem Anlass erfolgen (Bsp.: Geschwindigkeitsüberschreitung).

Der Gesetzgeber wird hier wohl nachbessern müssen.

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid!

 

Jens Peter Brandt, Rechtsanwalt

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, AZ: 2 BvR 941/08

Stellvertretend: AG Eilenburg, Beschluss vom 14.01.2010, AZ: 5 Owi 253 Js 60098/09