Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

30.07.2010

Zeitpunkt der Mietzahlung?

Von Simone Eberle

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18.03.2011

Bundesweite Unfallregulierung

Erbrechtsreform und Anpassung von Erbrecht und Familienrecht an die Regelverjährung!

Am 2. Juli 2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt. "Das neue Recht reagiert auf die demografische Entwicklung" begründet Bundesjustizministerin Zypries ihren Vorschlag.

Die Reform der Erbrechts erfasst im Wesentlichen Folgendes:
Die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe insbesondere durch den Wegfall des Entziehungsgrundes "des ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels", die maßvolle Erweiterung der Pflichtteilsstundungsgründe sowie der besseren Honoration von Pflegeleistungen.

Aufgrund einer Rechtsvereinheitlichung und der damit verbundenen erleichterten Abwicklung in der Praxis verjähren erb- und familienrechtliche Ansprüche nun innerhalb von 3 Jahren. In besonderen Ausnahmefällen bleibt jedoch die 30jährige Verjährungsfrist erhalten. Ferner bleiben Ansprüche aus familienrechtlichen Gründen weiterhin nach § 207 BGB gehemmt, so lange die Ehe besteht.

Dagmar Andree, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht

www.bmj.bund.de