Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

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22.09.2010

Kanzlei rennt

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Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet mit der Scheidung der Ehe.

An Wertsteigerungen, die innerhalb der Ehezeit im Vermögen der Ehegatten eingetreten sind, sollen im Fall der Scheidung beide Eheleute gleichermaßen teilhaben. Derjenige Ehegatten, welcher in der Ehezeit den höheren Zugewinn erzielt hat, ist verpflichtet, dem anderen auf dessen Verlangen und Antrag einen Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz zu bezahlen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im außergerichtlichen Verfahren und im Rahmen der gerichtlichen Auseinadersetzung.