Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen rund um Ihr Wohnungseigentumsrecht.
Dies umfasst im Rahmen der Beratung, welche Rechte Ihnen als Wohnungs- oder Teileigentümer zustehen, insbesondere die Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen sowie die Vermeidung von Haftungsfragen im Rahmen der Teilungserklärung.
Ferner stehen wir gern dem Verwalter von Wohnanlagen beratend zur Seite.
Wir informieren ihn über seine Befugnisse, die Erfordernisse für eine ordnungsgemäße Verwaltung im Rahmen des Gemeinschaftseigentums, über die Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie über die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans.