Werkvertragsrecht
Sie werden von uns in allen Angelegenheiten, die sich im Rahmen der Herstellung oder der Lieferung eines versprochenen Werkes ergeben können umfassend beraten und außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Wir gestalten Werkverträge und zugrundeliegende Geschäftsbedingungen, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen, beispielsweise aus mangelhafter Leistung oder Nichteinhaltung von Herstellungszeiten ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.