Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen und ihr Verhältnis untereinander.
Beispielhaft für das besondere Verwaltungsrecht sei hier das Baurecht, das Kommunalrecht, das Polizeirecht, das Abfallrecht, das Immissionsschutzrecht sowie das Naturschutzrecht genannt. Auch das Erschließungsbeitragsrecht und das sonstige Abgabenrecht werden hiervon erfasst.
Im Fokus unserer Dienstleistung stehen hier die Vermittlung in Streitigkeiten mit Behörden oder sonstigen Amtsträgern sowie die Durchsetzung Ihrer Interessen.