Vertriebsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Vertriebsrechts.
Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten zur Wahl eines passenden Vertriebssystems (z.B. Handelsvertretung, Vertragshandlung, Kommissionsagentur, Franchising etc.), die Optimierung bereits vorhandener Systeme sowie Ihre Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und -verhandlung, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.
Folgende Rechtsverhältnisse sind hiervon erfasst:
- Unternehmer und Handelsvertreter, -makler oder Absatzmittler
- Versicherungen und Versicherungsvertreter oder -makler
- Bausparkassen und Bausparkassenvertreter
- Franchisegeber und Franchisenehmer
- Arbeitgeber und angestellter Außendienstmitarbeiter
- Hersteller, Lieferant und Vertragshändler