Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich wird im Fall der Ehescheidung die Altersversorgung (Rentenansprüche) der Ehegatten ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen im Zwangsverbund mit der Ehescheidung durchgeführt. Durch den Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bzw. Versorgungsanwartschaften so aufgeteilt werden, dass bezogen auf die Ehezeit beide Ehepartner gleich hohe Anwartschaften haben.
Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen betreffend den Versorgungsausgleich und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren.