Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht betrifft sämtliche Verkehrsteilnehmer vom Fußgänger bis zum LKW-Fahrer.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl zivilrechtlich, was vor allem die Unfallregulierung betrifft, als auch strafrechtlich, hier bezogen auf verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften.
Wir übernehmen für Sie vollständig die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung und beraten und informieren Sie über alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schadenspauschalen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und setzen diese für Sie durch.
Für die Durchsetzung begründeter Ansprüche hat der Haftpflichtversicherer des Schädigerfahrzeugs Anwaltskosten für Sie zu übernehmen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und überprüfen Sie Grund und Höhe Ihres Schadens durch einen Spezialisten.
Wir holen für Sie Akteneinsicht ein, geben ggf. umfangreiche Stellungnahmen ab und verteidigen Sie außerhalb und vor Gericht gegen etwaige Vorwürfe.
Gegen verhängte Maßnahmen wie Bußgeldbescheide, den Erlass eines Fahrverbotes und die Einziehung der Fahrerlaubnis gehen wir nach umfangreicher Beratung zielorientiert und erfahren vor.