Vereinsrecht
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Angelegenheiten von altrechtlichen, eingetragenen, wirtschaftlichen und rechtsfähigen Vereinen.
Wir informieren Sie über die Wahl einer geeigneten Rechtsform, den damit verbundenen Gründungsvoraussetzungen und erstellen für Sie Vereinssatzungen.
Ferner beraten und vertreten wir sie in allen Angelegenheiten der Organhaftung, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.