Unternehmensnachfolge
Die erbrechtlichen Möglichkeiten zur Übertragung eines Unternehmens sind vielschichtig.
Wir beraten Sie gerne auch in vorausschauender Planung über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung Ihres Firmennachlasses (Erbfolge per Testament, Erbvertrag in Abgrenzung zur gesetzlichen Erbfolge, Schenkung, Vermächtnis, Anteilsübertragung etc.) und fertigen für Sie die entsprechenden Verträge an.
Nach Eintritt des Erbfalles unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihres Firmennachlasses und der Auseinandersetzung mit Miterben. Dies umfasst insbesondere die Beratung über ihre Möglichkeiten hinsichtlich der Annahme und Ausschlagung des Unternehmensnachlasses und der damit verbundenen Konsequenzen.