Unterhaltsrecht
Einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt haben nach dem Unterhaltsrecht diejenigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Unterhalstverpflichtet sind unter anderem getrennt lebende Ehegatten, geschiedene Ehegatten sowie Eltern ehelicher und nicht ehelicher Kinder.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Unterhaltsrechts und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren.