Umgangsrecht
Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, mit Ihnen zusammen zu sein.
Sie haben ebenfalls einen Anspruch darauf, mit Ihrem Kind gemeinsam Zeit zu verbringen.
Auch einem Dritten kann in besonders gelagerten Fällen ein Anspruch auf Umgang zustehen.
In allen diesen Fällen informieren und unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts und stehen Ihnen beratend und in außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zur Seite.