Strafvollstreckungsrecht
Dieses Gebiet umfasst die Vollstreckung eines in einem Strafverfahren ergangenen Urteils und damit die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Überwacht wird die Art, der Umfang und die Dauer der Strafe.
Wir prüfen, ob die Strafvollstreckung bei Ihnen ordnungsgemäß durchgeführt wurde und versuchen ggf. die vorläufige Einstellung durch die Einreichung eines Gnadenantrages zu erreichen.
Auch prüfen wir, ob wir gegen die verhängten Maßregeln der Besserung und Sicherung wie der Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung oder die gegen Sie verhängte Vermögensabschöpfung in Form von Einziehung und Verfall vorgehen können.