Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Hierzu nehmen wir Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Sie erhalten in jeder Lage des Verfahrens stets eine realistische Information über die Möglichkeit der effektiven Verteidigung sowie Informationen über den zu erwartenden Strafrahmen.
Unser gemeinsames Ziel ist, das Verfahren zu dem frühest möglichen Zeitpunkt, wenn möglich gar ohne Gerichtsverhandlung oder auch in Form einer Einstellung, zu beenden.
Auch bei einer drohenden Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, dem Unterstellen einer Führungsaufsicht, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder aber der Erteilung eines Berufsverbots stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Die Übernahme von Pflichtverteidigungen ist für uns selbstverständlich. Diese sind keine Verfahren zweiter Wahl.