Sportrecht
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, als Freizeit- oder als Berufsathlet, als Trainer, Veranstalter, Schieds-, Ring-, oder Linienrichter, Manager, Fitnessstudioinhaber und/oder -betreiber, sowie als Besucher einer sportlichen Veranstaltung in alle rechtlichen Fragestellungen rund um das Sportrecht.
Dies betrifft vorallem die Beratung und Information über Haftungsfragen, die im Zusammenhang mit einer Sportausübung entstehen können.
Auch beraten wir Sie über die Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Sportverbände und den Inhalt der entsprechenden Verbandsregelungen.
Wir klären Sie über Ihre rechtlichen Pflichten als Sportveranstalter oder Sportmanager auf und vertreten Sie in sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.
Wir erstellen für Sie Sportleistungsverträge, Sponsoring Verträge, Fitnessverträge, Lizenzverträge, Transfer- und Werbeverträge sowie die dazugehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, klären Sie über ihre damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen auf, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.