Scheidungsrecht
Sie werden von uns in allen scheidungsrechtlichen Fragen, die sich in der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, aufgrund von Trennung und Scheidung oder auch im Zusammenhang mit Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben, außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
- Sorge- und Umgangsregelung für Kinder
- Fragen des Vermögensausgleiches
- Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
- Ausarbeitung von Scheidungsverfahren
Gemeinsam finden wir einen Weg um Ihre Interessen wirksam zu vertreten.