Pflichtteilsrecht
Das Recht des Pflichtteils am Nachlass steht dem Abkömmling, den Eltern, Ehegatten und dem Lebenspartner eines Erblassers zu, der entweder durch Testament oder durch Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde.
Wir prüfen, in welcher Höhe Ihnen Ihr Pflichtteilsrecht zusteht, beraten Sie über Ihre Möglichkeiten, beschließen gemeinsam die Vorgehensweise und setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich für Sie durch.