Pachtrecht
Der Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem der Pächter gegen Zahlung eines Pachtzinses neben der vereinbarten Überlassung einer Sache oder eines Rechtes zusätzlich die Erträge daraus ziehen kann.
Wir erstellen für Sie als Verpächter Pachtverträge und die dazugehörigen Bedingungen, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein, setzen Ihre Ansprüche durch und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.
Für Sie als Pächter überprüfen wir vorab die Regelungen Ihres Pachtvertrages, informieren Sie über darin enthaltene Fallstricke und setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche durch.
Ferner wehren wir gegen Sie geltend gemachte Forderungen ab und helfen Ihnen bei der Beendigung Ihres Vertrages.
Auch während des laufenden Vertragsverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit gern beratend zur Seite und vertreten Sie in sämtlichen mit Ihrem Pachtvertrag in Zusammenhang stehenden Fragen außergerichtlich und gerichtlich.