Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten gehören zum täglichen Leben. Es gibt auch kaum jemanden, dem nicht schon einmal eine solche Zuwiderhandlung vorgeworfen wurde und damit mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Normierungen über Ordnungswidrigkeiten gibt es in zahlreichen Gesetzen.
Die bedeutendste Gruppe der Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung. Die Vielfalt des verkehrsrechtlichen Bußgeldkataloges ist für einen Laien kaum verständlich und überschaubar. Auch wurden die Bußgelder mit der letzten Gesetzesänderung seit Februar 2009 erheblich angehoben.
Aus all diesen Gründen ist es im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ratsam einen Fachmann einzuschalten. Dem Rechtsanwalt eröffnen sich umfangreiche Möglichkeiten der Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich Messfehler oder Einhaltung der Verfahrensformalitäten des Bußgeldbescheides.
Das Verfahren kann aber bereits vor Erlass eines solchen für den Betroffenen positiv beeinflusst werden.
Auch beraten wir Sie über die etwaigen weiteren Konsequenzen eines Bußgeldbescheides wie z.B. Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg, Anordnungen eines Fahrverbots, Entzug der Fahrerlaubnis, der Einziehung mit Erteilung einer Sperrfrist, oder aber der Auferlegung einer MPU. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten dagegen vorzugehen und garantieren Ihnen in jeder Lage des Verfahrens eine realistische Erfolgseinschätzung.
Unsere Beratung endet jedoch nicht mit Abschluss des Bußgeldverfahrens.
Wir unterstützen Sie auch im verwaltungsrechtlichen Verfahren, z.B. bei der Wiedererlangung Ihres Führerscheins oder bei dem Abbau Ihres Punktekontos und vertreten Sie hierbei außergerichtlich und gerichtlich.
In sämtlichen, nicht nur straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir für Sie Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine sachgerechte Verteidigungsstrategie.