Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

Bestnote für Azubi

Bestnote für Azubi

weiter lesen

22.09.2010

Kanzlei rennt

Einstein - Marathon in Ulm. Da dürfen wir nicht fehlen.

weiter lesen

Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des medizinischen Haftungsrechts.

Im Falle einer fehlerhaften Behandlung steht dem Patienten gegen den behandelnden Arzt und gegen den Rechtsträger des Klinikums ein Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens und ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Voraussetzung für eine erfolgreiche Geltendmachung dieser Ansprüche ist jedoch, dass zum einen der Fehler in Behandlung erkannt und zum anderen, dass die Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden des Patienten nachgewiesen wird. Auch kann dem Arzt bereits im Vorfeld der eigentlichen Behandlung ein Beratungsfehler unterlaufen sein, welchen es nachzuweisen gilt.

Wir beraten Sie in allen Fällen einer falschen Anamnese, einer anschließenden falschen Behandlung und in sonstigen Bereichen einer ärztlichen Haftung, diese rechtzeitig zu erkennen und setzen ihre Schadensforderungen außergerichtlich und gerichtlich durch.

In den Fällen, in denen ein Arzt oder nichtärztliches Behandlungspersonal einer Schadensforderung gegenübersteht wehren wir die gegenüber diesen geltend gemachten Ansprüche ab.

Auch informieren wir den Arzt über seine sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen aus dem SGB V.