Maklerrecht
Das Recht des Maklers umfasst vielfältige Arten von Maklertätigkeiten und ihre rechtliche Ausgestaltung.
Wir beraten und vertreten Sie als Handels-, Darlehens-, Immobilien-, Versicherungs- oder Arbeitsvermittlungsmakler in allen maklerrechtlichen Angelegenheiten. Wir gestalten für Sie Maklerverträge und die dazugehörenden Bedingungen, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.