Leasingrecht
Das Leasingrecht ist die Gebrauchsüberlassung eines Leasinggutes auf Zeit und gegen Entgelt und damit eine weit verbreitete Finanzierungsalternative.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer in den Bereichen des Finazierungsleasing und des Operative Leasing über die Ihnen zustehenden Rechte.
Wir gestalten für Sie Leasingverträge und die dazugehörenden Bedingungen, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.