Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

Bestnote für Azubi

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22.09.2010

Kanzlei rennt

Einstein - Marathon in Ulm. Da dürfen wir nicht fehlen.

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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht (JGG) ist anwendbar für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.

Je nach Reifegrad eines Täters findet es aber auch noch auf sog. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren Anwendung.

Wir beraten und vertreten Sie in allen jugendstrafrechtlichen Fällen und setzen uns mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung, um gemeinsam mit dieser und Ihnen die beste Verteidigungsstrategie zu erstellen.

Wir informieren Sie in jedem Verfahrensstadium über die mögliche zu erwartende Sanktion, versuchen das Verfahren schnellstmöglich zu beenden und Sie im Blick auf die für Sie mildeste Strafe in Form von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe zu verteidigen.

Die Übernahme von Pflichtverteidigungen ist auch im Bereich der Jugendkriminalität für uns selbstverständlich.

Schließlich beraten wir Sie bei Unvermeidbarkeit einer Strafe kompetent in Fragen einer anschließenden Vollstreckung.