Internationales Privatrecht
Sie verkaufen Waren ins Ausland? Sie haben waren im Ausland bestellt? Ein Vertragspartner von Ihnen wohnt im Ausland? Sie erbringen im Ausland eine Dienstleistung oder aber sind sie für den Transport von Waren ins Ausland verantwortlich?
In allen Fällen mit Auslandbezug sind dem deutschen Recht Grenzen gesetzt. Das Internationale Privatrecht (IPR) entscheidet in diesem Fall, welches materielle Recht zur Anwendung kommt. Wir helfen Ihnen dabei, das in Ihrem Fall anzuwendende Recht und bei tatsächlicher Nichtanwendbarkeit des deutschen Rechts, im betreffenden Ausland eine geeignete Vertretung zu finden.