Handelsrecht
Das Recht des Handels unterliegt eigenen Gesetzen und stellt somit das Sonderrecht der Kaufleute dar. Im Handelsverkehr müssen Verträge und Leistungen einfach und schnell abgewickelt werden, auf Formalien wird meist verzichtet und dem Schweigen wird in Form des kaufmännischen Bestätigungsschreibens Bedeutung zugemessen. Die Verkehrsanschauung erwartet aufgrund der Geschäftserfahrung ein selbstverantwortliches Handeln der Kaufleute und es herrscht gesteigerter Verkehrsschutz.
Die vielzähligen handelsrechtlichen Regelungen sind zudem einer ständigen internationalen Beeinflussung ausgesetzt.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Fragen des Handelsrechts. Wir gestalten für Sie Verträge mit den dazugehörenden Bedingungen, ziehen für Sie Schadensersatz- und Entgeltforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.