Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

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22.09.2010

Kanzlei rennt

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Haftungsrecht

Im privatrechtlichen Haftungsrecht geht es um die Frage, ob ein Dritter für unmittelbare oder mittelbare Schäden einzustehen und Schadensersatz zu leisten hat. Die Haftung kann sich beispielsweise aus Gewährleistung, Delikt, GOA, EBV oder aus sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Hierbei sind die Anforderungen an eine Haftung zusätzlich von den jeweiligen Bereichen abhängig.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in Fällen, in denen Sie einen Dritten zu seiner Verantwortung ziehen wollen, ziehen für Sie Schadensersatzforderungen ein oder wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.