Franchiserecht
Franchising stellt ein Vertriebs- oder Absatzkonzept dar, bei welchem der Franchisegeber dem Franchisenehmer die Nutzung seines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
Wir beraten Sie als Franchisegeber über Ihre rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, erstellen für Sie Franchiseverträge und überwachen Ihre Franchisekooperation.
Franchisenehmer beraten wir in Fällen von adverse selection (fehlender Werthaltigkeit der Systempartnerschaft) sowie über ihre Möglichkeiten bei der Schmälerung des Unternehmensgewinns durch direkte oder indirekte Abgaben.
Auch informieren wir sie über Risiken, die dadurch entstehen können, dass ihr Franchisvertrag derart umfassend und dauerhaft gestaltet ist, dass im Falle eines doch nicht aufgehenden Marketingkonzeptes oder eines ungeeigneten Produktes ein enormer Schaden droht.
Schließlich ziehen wir für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.