Familienrecht
Sie werden von uns in allen familienrechtlichen Fragen, die sich in der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, aufgrund Trennung und Scheidung oder auch im Zusammenhang mit Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben, außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
- Sorge- und Umgangsregelung für Kinder
- Fragen des Vermögensausgleiches
- Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
- Ausarbeitung von Scheidungsvereinbarungen
Gemeinsam finden wir einen Weg um Ihre Interessen wirksam zu vertreten.