Erbschaftssteuerrecht
Mit der Erbschaftssteuer beteiligt sich der Staat an dem Vermögenszuwachs bei den Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen erbschaftsteuerlichen Fällen, ebenso bei der vorausgehenden Planung sowie nach dem Eintritt eines Erbfalles.
Wir informieren Sie über Ihre steuerlichen Möglichkeiten, die Sie durch Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben, so dass Ihr Vermögen geringstmöglich belastet wird.