Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Da viele Erbstreitigkeiten ihre Ursache darin haben, dass eine rechtzeitige Regelung der eigenen Belange unterbleibt, empfehlen wir eine vorausschauende Planung und beraten bei der Erstellung von Testament, Erbvertrag sowie bei der Möglichkeit der Gestaltung einer steuerlich begünstigenden vorweggenommenen Erbfolge.
Nach dem Eintritt eines Erbfalles unterstützen wir Sie bei der Nachlassabwicklung, der Auseinandersetzung mit Miterben und im Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche. Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und der damit verbundenen Konsequenzen, das Erbscheinsverfahren und die Testamentsvollstreckung.