Baurecht privat
Das diffizile Zusammenwirken vieler Unternehmer verschiedener Gewerke führt in der Praxis oft zu Schwierigkeiten.
Wir beraten und vertreten Sie als Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer, Architekt oder Handwerker in sämtlichen Fragen rund um das Thema des privaten Baurechts.
Die umfasst die baubegleitende Beratung vor dem Vertragsabschluss bis hin zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegenüber Ihrem Vertragspartner.
Wir gestalten baurechtliche Verträge unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen der VOB/B und VOB/C und unterstützen Sie bei deren Abwicklung.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie als Unternehmer oder Besteller einer Werk- oder Bauleistung Ihre Ansprüche auf Entgelt, Erfüllung, Gewährleistung oder Schadensersatz wegen mangelhafter Leistung, wegen Leistungsverzuges oder sonstiger Pflichtverletzung geltend machen können, ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein, setzen Nachträge für Sie durch und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.
Auch informieren wir Sie Sie darüber, wie Sie bereits vor Entstehung von Streitigkeiten durch Vereinbarung von Bausicherheiten geschützt werden können.
Selbstverständlich begleiten wir Sie bereits während der Durchführung von Baumaßnahmen und sind hierzu auch gerne vor Ort für Sie tätig.