Arztrecht
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Arzt- und Arzthaftungsrechts.
Im Falle eines Fehlers bei der Behandlung steht dem Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt und gegenüber dem Rechtsträger des Klinikums ein Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens und ein Schmerzensgeldanspruch zu. Auch im Vorfeld der Behandlung kann dem Arzt ein Beratungsfehler unterlaufen sein.
Wir beraten Sie in allen Fällen einer falschen Anamnese, einer falschen Behandlung und in sonstigen Bereichen der ärztlichen Haftung, helfen Ihnen, diese rechtzeitig zu erkennen und setzen Ihre Schadenforderungen außergerichtlich und gerichtlich durch.
Wird gegen einen Arzt oder gegen nichtärztliches Behandlungspersonal eine Schadensforderung geltend gemacht, so wehren wir diese Anspüche ab.
Unsere Tätigkeit umfasst auch die Information des Arztes über sein Verpflichtungen aus dem SGB V.