Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

Bestnote für Azubi

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22.09.2010

Kanzlei rennt

Einstein - Marathon in Ulm. Da dürfen wir nicht fehlen.

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Architektenrecht

Das Recht des Architekten regelt die Rechte und Pflichten eines Architekten gegenüber dem Auftraggeber bzw. dem Bauherrn.

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und der Abwehr von Honoraransprüchen nach der HOAI im Bereich der sogenannten anrechenbaren Kosten der DIN 276 und Honorarzonen.

Wir machen für Sie Haftungsansprüche gegen Architekten, etwa bei Planungsfehlern geltend und gehen gegen den Bauleiter vor bzw. wehren solche Ansprüche ab.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung bei der Erstellung von Architektenverträgen, erstellen Ihnen die dazugehörenden Bedingungen und unterstützen Sie bei der Abfassung von Schreiben im Rahmen der Aufklärungspflichten von Architekten.

Letztendlich setzen wir in allen architektenrechtlichen Fällen Ihre Schadensersatzforderungen durch und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.