Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

22.09.2011

Bestnote für Azubi

Bestnote für Azubi

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22.09.2010

Kanzlei rennt

Einstein - Marathon in Ulm. Da dürfen wir nicht fehlen.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist komplex und, infolge ständiger Weiterentwicklung durch die Instanzgerichte einerseits, sowie gesetzgeberischer Maßnahmen andererseits, stetig im Fluss.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, helfen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abfindungslösungen sowie allen Fragen, die sich bei einer künftigen oder bereits ausgesprochenen Kündigung ergeben können, wie z.B. Formerfordernisse, einzuhaltende Kündigungsfristen, allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz sowie die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Änderungskündigung. Schließlich übernehmen wir die anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutz- und Entfristungsprozessen.

Wir unterstützen Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen, der Wirksamkeit von Befristungen, der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten, sowie bei Sperrzeitproblemen oder Schwierigkeiten mit dem Bezug von Arbeitslosengeld.

Darüberhinaus unterstützen wir Sie bei Problemen mit Gratifikationen, Zielvereinbarungen, Tarifverträgen, Ausschlussfristen, Zahlungsverzögerungen und helfen Ihnen bei Betriebsübergängen und Unternehmensinsolvenzen Ihre Rechte zu wahren.

Wir beraten und vertreten Sie in Fragen rund um die Urlaubsgewährung und -dauer, der Urlaubsabgeltung, der Beschäftigungsverbote für werdende Mütter und der Gestaltung der Elternzeit.

Arbeitgebern stehen wir mit dem Ziel einer vertrauensvollen und kosntruktiven Zusammenarbeit mit ihrem Betriebsrat zur Seite.

Nicht zuletzt umfasst unser Tätigkeitsfeld auch den Bereich von Arbeitsunfällen und sonstigen Schadensereignissen im Arbeitsverhältnis.

Ferner bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung in sämtlichen Fällen an, in denen Sie entweder als Opfer von Mobbing betroffen, oder als Arbeitgeber mit Mobbingfällen in Ihrem Unternehmen konfrontiert sind.

Schließlich helfen wir Ihnen, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die Ihnen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Arbeitnehmer eröffnet. Arbeitgebern stehen wir bei der rechtssicheren Umsetzung dieses Gesetzes in die betriebliche Praxis und der Vermeidung gesetzliche "Fallstricke", beginnend mit der korrekten Stellenausschreibung und dem Verhalten im Bewerbungsgespräch, zur Seite.