Dr. Kulitz, Nittmann, Andree & Kollegen Rechtsanwälte

Kanzleiszene

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22.09.2010

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AGB

Nahezu jeder Vertrag stellt sich tatsächlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, dar.

Sind Sie Unternehmer, so zeigt sich jedoch im Ernstfall, dass es eben nicht genügt, AGB verfügbar und vielleicht als Bestandteil der Verträge wirksam mit aufgenommen zu haben. Die darin enthaltenen Regelungen müssen auch der aktuellsten Rechtslage, die jedoch einer ständigen Veränderung unterworfen ist, entsprechen oder andernfalls, deren Anwendbarkeit gerade verneinen, wenn es darauf ankommt.

Wir überprüfen,

  • ob die Formulierungen in Ihren AGB der aktuellen Rechtslage noch entsprechen,
  • ob die Verfahrensweise zum Einbezug Ihrer (und nicht etwas derjenigen Ihres Vertragspartners) AGB den rechtlichen Voraussetzungen überhaupt noch genügt und
  • ob der Regelungsbedarf im Rechtsverkehr Ihres Unternehmens durch Ihre AGB vollständig abgedeckt ist.


Wir gestalten Ihre AGB´s in den Formen von Einkaufs-, Verkaufs-, Liefer- und Zusatzbedingungen. Diese werden individuell auf Ihre Branche abgestimmt und durch unser "Rundum-Sorglos-Packet" aufgrund ständiger Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung auf dem aktuellsten Stand gehalten.

Wir beraten und vertreten Sie als Verbraucher oder Unternehmer in sämtlichen Bereichen, die mit AGB in Zusammenhang stehen. Wir ziehen für Sie Entgelt- und Schadensersatzforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.